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In eigener Sache: Juristische Schritte gegen Büronymus

Mein lieber Schwan, als Bloggerin braucht man echt eiserne Nerven. Da finde ich doch heute morgen dieses Schreiben in meiner Mailbox:

PRESSEMITTEILUNG BBU

Einstweilige Verfügung?? Irgendwie hatte ich ja schon länger damit gerechnet, dass sich mal jemand auf den Schlips getreten fühlt. Komplett humorfrei, die Jungs. Hat jemand einen juristischen Tipp? Danke. 🙁

Update: Das war natürlich ein Aprilscherz. Wer die Pressemitteilung genau gelesen hat, hat’s gemerkt. 😀

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10 Kommentare

  1. Steffen

    Hallo Lydia, zunächst muss du erst einmal die einweilige Verfügung in Papierform in den Händen halten, sprich den „blauen Brief vom Amt“ bekommen.
    Darin muss schon genauer stehen worauf sich der >>bigotte Verein<< genau bezieht….
    OMG, jetzt merke ich es erst….hast mich dran gekriegt…so von Blogger zu Blogger kann man sich schnell aufregen über scheinbare Ungerechtigkeiten…
    Schönes WE
    Steffen

  2. Aprilscherz

    Eher ein Aprilscherz,oder? ;o)

  3. Es kommt darauf an, worum es geht. Wenn Du rechtschutzversichert bist, wäre eine telefonische Beratung der Anwälte dieser Versicherung ein Gedanke.

  4. Marion

    Denen würde ich was husten und ihnen ebenso eine einstweilige Verfügung zukommen lassen wegen mutwilliger Langeweile, die sie täglich ihren Mitarbeitern bieten. Juristisch würde ich den Fall in Spaßhausen verhandeln lassen, andere Gerichte sind leider mehr pro Unternehmen eingestellt… Ich drücke Dir die Daumen!!!

    • Danke für die Inspiration übrigens! ?

  5. Frau Dünnebier hat einmal gesagt: „Humor ist, wenn man trotzdem lacht…“
    Das güldet natürlich ganz besonders am 1. April 2016 😀

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